Sicher & respektvoll feiern
Hausordnung
Mallorca Total – Super Sommer Festival am 08.08.2026, Flugfeld Böblingen. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennst du diese Hausordnung an. Sie gilt für alle Gäste, Mitwirkenden und Mitarbeitenden.
Erlaubt
- Gute Laune
- Feiern & Tanzen
- Fotos & Erinnerungen
- Respektvoller Umgang
Verboten
- Cannabis und andere Betäubungsmittel
- Waffen jeder Art
- Pyrotechnik & Feuerwerk
- Glasflaschen und Glasbehälter
- Megafone, Tröten und Laserpointer
- Taschen und Rucksäcke größer als DIN A4
- Tiere
- Mitgebrachte Speisen und Getränke
Cannabis verboten
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sind Besitz, Konsum sowie die Weitergabe von Cannabis untersagt. Das Verbot dient dem Schutz aller Gäste, Künstlerinnen und Künstler sowie Mitarbeitenden. Bei Verstößen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen – ohne Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.
Bitte beachten
- Den Anweisungen von Security, Polizei, Rettungsdienst und Veranstalter ist Folge zu leisten.
- Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
- Respektvoller Umgang mit Gästen, Künstlerinnen, Künstlern und Mitarbeitenden.
- Diskriminierung, Rassismus und Gewalt führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Einlasskontrollen inklusive Taschenkontrolle sind Voraussetzung für den Zutritt. Bild- und Tonaufnahmen des Veranstalters können veröffentlicht werden.
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Das Gesetz gilt nicht für verheiratete Jugendliche. Beschränkungen und zeitliche Begrenzungen werden durch die Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person aufgehoben – diese Person ist nicht verpflichtet, alles zu erlauben, was das Gesetz gestattet, und trägt bis zur Volljährigkeit die Verantwortung.
| § | Was ist erlaubt? | Unter 14 Jahre | Unter 16 Jahre | Unter 18 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| § 4 | Aufenthalt in Gaststätten, Nachtbars, Nachtclubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt | Bis 24 Uhr |
| § 5 | Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (u. a. Disco) | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt | Bis 24 Uhr |
| § 5 | Tanzveranstaltungen anerkannter Träger der Jugendhilfe – bei künstlerischer Betätigung oder Brauchtumspflege | Nicht erlaubt | Bis 22 Uhr | Bis 24 Uhr |
| § 6 | Aufenthalt in Spielhallen, Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt |
| § 7 / § 8 | Jugendgefährdende Veranstaltungen, Betriebe und Orte | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt |
| § 9 | Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein (Ausnahme: ab 14 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person) | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt | Erlaubt |
| § 9 | Andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel (Spirituosen) | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt |
| § 10 | Tabakwaren, nikotinhaltige Erzeugnisse, E-Zigaretten/E-Shishas (auch nikotinfrei) | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt |
Angaben ohne Gewähr. Es gilt das Jugendschutzgesetz in der jeweils aktuellen Fassung.
Aushänge zum Download
Die vollständige Hausordnung (§ 1–37, Stand Juli 2026) findest du im Rechtstext der Hausordnung. Noch Fragen zu Einlass, Taschen oder Altersgrenzen? Die Antworten stehen in unseren häufigen Fragen.
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